Kostenübernahme

Wir haben Verträge mit allen Krankenkassen.

Die Kosten für sämtliche Leistungen werden bei vorhandenem Pflegegrad übernommen.

Daher sind diese für unsere Kunden kostenlos.


§ 45b SGB XI - Entlastungsleistung


  • Hilfe im Haushalt
  • ab Pflegegrad 1
  • Kostenübernahme von 125€ im Monat von der Pflegekasse
  • Leistungen von 4 Stunden im Monat

§ 39 SGB XI - Verhinderungspflege


  • mehr Entlastung für Angehörige
  • ab Pflegegrad 2
  • Kostenübernahme von bis zu 2418€ im Jahr
  • Leistungen von bis zu 6 Stunden im Monat
  • Kombinierbar mit der Entlastungsleistung

§ 38 SGB V - Haushaltshilfe


  • Haushaltshilfe im Krankheitsfall - Was passiert, wenn Mama und Papa plötzlich ausfallen?
  • Gesetzliche Versicherte haben im Krankheitsfall, Anspruch auf eine Haushaltshilfe!
  • Voraussetzung: Kinder im Haushalt bis zum 14. Lebensjahr